Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 22.05.1985 - 2 Sa 166/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4003
LAG Baden-Württemberg, 22.05.1985 - 2 Sa 166/84 (https://dejure.org/1985,4003)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.05.1985 - 2 Sa 166/84 (https://dejure.org/1985,4003)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Mai 1985 - 2 Sa 166/84 (https://dejure.org/1985,4003)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,4003) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung; Kontogutschrift; Überweisung; Konto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2727
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 208/08

    Bereicherung: Aufrechnung mit einem Rückzahlungsanspruch gegen einen Anspruch auf

    Nach einer Auffassung kann der Schuldner im Falle der Überweisung des geschuldeten Betrages auf ein hierfür nicht bestimmtes Konto mit seinem Bereicherungsanspruch nicht gegen den Erfüllungsanspruch des Gläubigers aufrechnen (LAG Stuttgart NJW 1985, 2727; Münchener Kommentar-Häuser, HGB, 2. Aufl., ZahlungsV Rn. B 570; Canaris, Bankvertragsrecht, 3. Aufl., Rn. 473).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.1987 - 5 W 157/87

    Zahlung von Wohngeld; Unterschlagung von Geldern einer

    Erfüllung im Sinne von § 362 Abs. 1 BGB tritt ein, wenn der Schuldner die Leistung im Sinne des von ihm geschuldeten Leistungserfolges an den Gläubiger bewirkt (BGH NJW 83, 1605 ff), wobei einer Leistung an den Gläubiger diejenige an den gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter gleichsteht (LAG Stuttgart NJW 1985, 2727; Palandt 46. aufl. § 362 BGB Anm. 1 c).

    Zwar bringt die Überweisung des geschuldeten Geldbetrages auf ein Bankkonto die Schuld nur dann zum Erlöschen, wenn dies mit dem Einverständnis des jeweiligen Gläubigers, das auch stillschweigend durch Bekanntgabe des Kontos auf Briefen, Rechnungen und dergleichen an den Schuldner erklärt werden kann (BGH NJW 86, 2428 f; BGH NJW 83, 1605 ff; Palandt § 362 Anm. 3), geschieht und der Gläubiger durch die Gutschrift auf dem Konto eine gesicherte Verfügungsmacht über das "Buchgeld" erlangt hat (BGH a.a.O.; BGH NJW 86, 1697; BGH NJW 53, 897 f; LAG Stuttgart NJW 85, 2727).

  • OLG Köln, 29.09.2004 - 5 U 72/04

    Aufrechnung des Versicherers bei abredewidriger Überweisung auf Konto des

    Vielmehr sei es Sache des Schuldners (hier der Versicherung), zunächst einmal seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen; er müsse sich dann gesondert mit seinem Gläubiger hinsichtlich der rechtsgrundlos erfolgten Zahlung auseinandersetzen (vgl. vor allem Schimansky, in: Bankrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 50, Rn. 10; MK-HGB/Häuser, ZahlungsV, Rn. B 330 und B 344; im Ergebnis ebenso [Rückforderung verstößt gegen Treu und Glauben]: LAG Stuttgart, NJW 1985, 2727, 2728; ausdrücklich bislang offen gelassen von BGHZ 128, 125, 137 und BAG, NZA 1999, 977, 978).
  • BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 188/98
    1. Nach einer in Rechtsprechung (LAG Stuttgart Beschluß vom 22. Mai 1985 - 2 Sa 166/84 - NJW 1985, 2727) und im Schrifttum (Canaris, Großkomm. HGB, 3. Aufl., Bd. iii/3 (2. Bearb.) 1981, Rz 473) vertretenen Auffassung kann der Schuld ner im Fall der Überweisung des geschuldeten Betrags auf ein hierfür nicht bestimmtes Konto mit seinem Bereicherungsanspruch nicht gegen den Erfüllungsanspruch des Gläubigers auffechnen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht